Satzung des Kbg. Musikvereins

Die Hauptversammlung änderte am 19. Mai 1909 die Satzung des Königsberger Musikvereins. In dieser Fassung galt sie, als Lotte Simon dem Verein im Herbst 1912 beitrat. Ihr Exemplar ist erhalten geblieben.

Der Zweck des Vereins, die Pflege der Instrumentalmusik (§ 1), sollte „durch Aufführungen gewählter Werke aus der Orchester- und Kammermusik“ verfolgt werden (§ 2).

In den Wintermonaten fanden wöchentlich Übungen statt, bei denen zuerst Orchesterwerke geprobt wurden. Gewöhnlich schlossen sich Streichquartettvorträge an, die von Vereinsmitgliedern bestritten wurden.

Die „ausübenden“ Mitglieder, allesamt Streicher, waren gegenüber den „unterstützenden“ in der Minderzahl. 1912 gehörten dem Streichorchester 43 Mitglieder an, dem Verein insgesamt 223, 1916 wurden 29 bzw. 210 Personen angegeben und 1917 waren es 30 bzw. 180. Programmzettel und Kritiken belegen, dass örtliche Militärmusiker hinzu gezogen wurden, wenn das aufgeführte Werk Bläser erforderte.

Der Wortlaut der Satzung des Musikvereins ist über einen Link zu erreichen.